{"id":27411,"date":"2018-03-05T17:52:15","date_gmt":"2018-03-05T16:52:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fila.it\/de\/?page_id=27411"},"modified":"2020-11-09T14:48:20","modified_gmt":"2020-11-09T13:48:20","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fila.it\/de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Einkaufs-AGB f\u00fcr LYRA-Lieferanten<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>Allgemeine Einkaufsbedingungen &#8211; Stand 01.01.2018<br \/>\n<\/b><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Allgemeines \u2013 Geltungsbereich:<\/strong> (1) Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung<br \/>\nzugestimmt. Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.<\/p>\n<p>(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.<\/p>\n<p>(3) Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern gem\u00e4\u00df \u00a7 310 Abs. 4 BGB.<\/p>\n<p>(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Angebot \u2013 Angebotsunterlagen:<\/strong> (1) Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen.<br \/>\n(2) Eine ge\u00e4nderte oder versp\u00e4tete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf stets der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Annahme durch Lyra. Entsprechendes gilt f\u00fcr eine Annahme unter Erweiterungen, Einschr\u00e4nkungen oder sonstigen \u00c4nderungen.<br \/>\n(3) Angebote, Entw\u00fcrfe, Proben und Muster des Lieferanten sind Lyra kostenfrei zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br \/>\n(4) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Fertigung auf Grund unserer<br \/>\nBestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zur\u00fcckzugeben. Dritten gegen\u00fcber sind sie geheim zu halten, insoweit gilt erg\u00e4nzend die Regelung von \u00a7 9 Abs. (4).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Preise \u2013 Zahlungsbedingungen &#8211; Rechnung:<\/strong> (1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schlie\u00dft der Preis Lieferung &#8220;frei Haus&#8221;, einschlie\u00dflich Verpackung ein. Die R\u00fcckgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.<\/p>\n<p>(2) Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, auch wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.<\/p>\n<p>(3) Rechnungen k\u00f6nnen wir nur bearbeiten, wenn diese &#8211; entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung &#8211; die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben, sowie Menge, Preis und Artikelnummer. F\u00fcr alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant<br \/>\nverantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.<\/p>\n<p>(4) Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferungs- und Rechnungserhalt, mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto. Bei fehlerhafter Lieferung oder Rechnung sind wir berechtigt, die Zahlung<br \/>\nbis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung zur\u00fcckzuhalten.<\/p>\n<p>(5) Bei Bank\u00fcberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn der \u00dcberweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei der Bank eingeht. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungspr\u00fcfung.<\/p>\n<p>(6) Es sind keine F\u00e4lligkeitszinsen seitens Lyra zu bezahlen. Tritt der Verzug ein, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine schriftliche Mahnung durch den Lieferanten erforderlich.<\/p>\n<p>(7) Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferumfang und Lieferzeit:<\/strong> (1) Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.<\/p>\n<p>(2) Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umst\u00e4nde eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Vor der vereinbarten Lieferzeit d\u00fcrfen Teillieferungen oder Lieferungen nur<br \/>\nmit vorheriger Zustimmung vorgenommen werden.<\/p>\n<p>(3) Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Anspr\u00fcche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und R\u00fccktritt zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, uns<br \/>\nnachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Gefahren\u00fcbergang \u2013 Dokumente:<\/strong> (1) Die Lieferung hat, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.<\/p>\n<p>(2) Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer anzugeben; unterl\u00e4sst er dies, so sind Verz\u00f6gerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 M\u00e4ngeluntersuchung &#8211; M\u00e4ngelhaftung:<\/strong> (1) Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualit\u00e4ts- und Quantit\u00e4tsabweichungen zu pr\u00fcfen; die R\u00fcge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten<br \/>\nM\u00e4ngeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.<\/p>\n<p>(2) Die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche stehen uns ungek\u00fcrzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt<br \/>\nausdr\u00fccklich vorbehalten.<\/p>\n<p>(3) Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die M\u00e4ngelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbed\u00fcrftigkeit besteht.<\/p>\n<p>(4) Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt 36 Monate, gerechnet ab Gefahren\u00fcbergang, soweit nicht die zwingenden Bestimmungen der \u00a7\u00a7 478, 479 eingreifen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Produkthaftung &#8211; Freistellung &#8211; Haftpflichtversicherungsschutz:<\/strong> (1) Soweit der Lieferant f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und<br \/>\nOrganisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet.<\/p>\n<p>(2) Im Rahmen seiner Haftung f\u00fcr Schadensf\u00e4lle im Sinn von Abs. (1) ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 683, 670 BGB oder gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgef\u00fchrten R\u00fcckrufaktion ergeben.<br \/>\n\u00dcber Inhalt und Umfang der durchzuf\u00fchrenden R\u00fcckrufma\u00dfnahmen werden wir den Lieferanten &#8211; soweit m\u00f6glich und zumutbar \u2013 rechtzeitig im Voraus unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unber\u00fchrt bleiben sonstige gesetzliche Anspr\u00fcche.<\/p>\n<p>(3) Eine erforderliche Unterrichtung der jeweils zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde nach den Vorschriften des ProdSiG \u00fcbernehmen wir in Abstimmung mit dem Lieferanten.<\/p>\n<p>(4) Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme auf seine Kosten zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche zu, so bleiben diese unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Schutzrechte<\/strong> (1) Der Lieferant steht daf\u00fcr ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.<\/p>\n<p>(2) Werden wir von einem Dritten deswegen in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Anspr\u00fcchen freizustellen. Bei Schadenersatzanspr\u00fcchen des Dritten bleibt dem Lieferanten der Nachweis vorbehalten, dass er die Verletzung der<br \/>\nRechte des Dritten nicht verschuldet hat.<\/p>\n<p>(3) Wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten &#8211; ohne Zustimmung des Lieferanten &#8211; irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>(4) Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.<\/p>\n<p>(5) Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt drei Jahre, gerechnet ab Gefahr\u00fcbergang.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt &#8211; Beistellung &#8211; Werkzeuge \u2013 Geheimhaltung:<\/strong> (1) Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden f\u00fcr uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns<br \/>\nnicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeiten, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuz\u00fcglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung.<\/p>\n<p>(2) Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuz\u00fcglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum<br \/>\nZeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum f\u00fcr uns.<\/p>\n<p>(3) An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns geh\u00f6renden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und<br \/>\nDiebstalsch\u00e4den zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle<br \/>\nInstandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigenen Kosten rechtzeitig durchzuf\u00fchren. Etwaige St\u00f6rf\u00e4lle hat er uns sofort anzuzeigen; unterl\u00e4sst er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzanspr\u00fcche unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(4) Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten d\u00fcrfen sie nur mit unserer ausdr\u00fccklichen Zustimmung offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach<br \/>\nAbwicklung dieses Vertrages; sie erlischt. wenn und soweit das in den \u00fcberlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist oder dem Lieferanten nachweislich schon im Zeitpunkt der Mitteilung im Sinne vonSatz 1 bekannt war.<\/p>\n<p>(5) Soweit die uns gem\u00e4\u00df Abs. (1) und\/oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 101% \u00fcbersteigt, sind wir auf Verlangen der Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Wahl verpflichtet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Regelkonformit\u00e4t:<\/strong> (1) Der Lieferant erkl\u00e4rt, dass er sich der Anforderungen des von der FILA-Gruppe vorgegebenen Ethic-Codes bewusst ist, diesen auf der Homepage fila.it gelesen und verstanden und ihn vollumf\u00e4nglich akzeptiert hat. Des Weiteren best\u00e4tigt er, sich selbst nicht<br \/>\nwidersprechend zum Ethic-Code zu verhalten.<\/p>\n<p>(2) Der Lieferant erkl\u00e4rt, dass s\u00e4mtliche von ihm zur Erf\u00fcllung des Vertrages eingesetzten Nicht-EU-Besch\u00e4ftigten im Besitz einer g\u00fcltigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind und dass LYRA von wirtschaftlichen Folgen, die aus einer Missachtung<br \/>\nresultieren, ausgeschlossen wird.<\/p>\n<p>(3) Der Lieferant stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Produkte den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907\/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschr\u00e4nkung chemischer Stoffe (&#8220;REACH-VO&#8221;) entsprechen. Die in den Produkten des Lieferanten enthaltenen Stoffe sind,<br \/>\nsoweit unter den Bestimmungen der REACH-VO erforderlich, vorregistriert bzw. nach Ablauf der \u00dcbergangsfristen registriert, sofern der Stoff nicht von der Registrierung ausgenommen ist.<\/p>\n<p>(4) Der Lieferant versichert, dass die von ihm gelieferten Produkte keine Stoffe der sogenannten Kandidatenliste gem\u00e4\u00df Art. 59 Abs\u00e4tze (1) und (10) der REACH-VO enthalten. Der Lieferant verpflichtet sich, uns unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten, falls &#8211; gleich aus welchem Grund &#8211; von ihm<br \/>\ngelieferte Produkte Stoffe der Kandidatenliste enthalten; dies gilt insbesondere im Fall der Erweiterung\/ Erg\u00e4nzung der Kandidatenliste. Der Lieferant benennt die einzelnen Stoffe namentlich und teilt den Massenprozentanteil so genau wie m\u00f6glich mit.<\/p>\n<p>(5) Falls Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung oder Produkte, bei deren Nutzung das Freiwerden solcher Stoffe nicht auszuschlie\u00dfen ist, geliefert werden, hat der Lieferant das dazugeh\u00f6rige Sicherheitsdatenblatt unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>(6) F\u00fcr den Fall, dass der Lieferant gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verst\u00f6\u00dft, hat der Lieferant s\u00e4mtliche Kosten, Anspr\u00fcche Dritter, sowie sonstige Nachteile (z.B. Bu\u00dfgelder) aufgrund der Verletzung der vorstehenden Bestimmung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant diese<br \/>\nPflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Des Weiteren sind wir berechtigt, entsprechende Bestellungen unverz\u00fcglich zu stornieren. Eine Stornierung oder Abnahmeverweigerung stellt keinen Verzicht auf etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche durch uns dar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Zoll und Export\/ Import:<\/strong> (1) Der Lieferant ist verpflichtet, uns \u00fcber etwaige Genehmigungspflichten seiner Waren nach jeweils geltendem deutschen, europ\u00e4ischen (EU), US -amerikanischen Ausfuhr-, Zoll und Au\u00dfenwirtschaftsrecht zu unterrichten und geeignete Daten hierzu mitzuteilen.<\/p>\n<p>(2) (Langzeit-)Lieferantenerkl\u00e4rungen zum pr\u00e4ferenziellen Ursprung (EU) bzw. Zertifikate zu Pr\u00e4ferenzen (Ursprungszeugnis; bei Nicht-EU-Lieferanten) sind mit der Auftragsbest\u00e4tigung vorzulegen.<\/p>\n<p>(3) Des Weiteren sind die statistische Warennummer und das Ursprungsland (handelspolitischer\/ nichtpr\u00e4ferenzieller Ursprung) mit der Auftragsbest\u00e4tigung vorzulegen.<\/p>\n<p>(4) Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich \u00fcber alle \u00c4nderungen der vorstehenden Informationen und Daten in schriftlicher Form zu informieren.<\/p>\n<p>(5) Verletzt der Lieferant seine Pflichten nach Abs. (1), tr\u00e4gt er s\u00e4mtliche Aufwendungen und Sch\u00e4den sowie sonstige Nachteile (z.B. Nachforderung ausl\u00e4ndischer Eingangsabgaben und Bu\u00dfgelder), die uns daraus entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant die Pflichtverletzung nicht zu vertreten<br \/>\nhat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Gerichtsstand &#8211; Erf\u00fcllungsort:<\/strong> (1) Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.<\/p>\n<p>(2) Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Verkaufs-AGB f\u00fcr LYRA-Kunden<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Stand 07.02.2017<\/b><\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7\u00a01 Allgemeines \u2013 Geltungsbereich: <\/b>(1) Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinn von \u00a7\u00a0310 Abs.\u00a01 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB).<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(4) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Rechtsgesch\u00e4fte zwischen uns und dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgesch\u00e4fte verwandter Art handelt.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7\u00a02 Angebot \u2013 Angebotsunterlagen: <\/b>\u00a0(1)<b> <\/b>S\u00e4mtliche eigenen Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots an den Kunden dar, soweit nicht in der eigenen Erkl\u00e4rung ausdr\u00fccklich etwas anderes geregelt ist.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0145 BGB zu qualifizieren, so k\u00f6nnen wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Diese Annahme kann auch durch die \u00dcbermittlung einer Auftragsbest\u00e4tigung, die \u00dcbermittlung einer Rechnung oder die \u00dcbergabe oder Versendung der bestellten Ware erfolgen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch f\u00fcr solche schriftlichen Unterlagen, die als \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7\u00a03 Preise \u2013 Zahlungsbedingungen: <\/b>(1) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise \u201eab Werk\u201c, ausschlie\u00dflich Verpackung, Fracht, Zoll oder sonstiger Abgaben; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(3) Wir sind berechtigt, die Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung, insbesondere unsere Zahlungsanspr\u00fcche, an Dritte abzutreten.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(5) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30\u00a0Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(6) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 % p. a. \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. F\u00fcr den Fall, dass wir einen h\u00f6heren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die M\u00f6glichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden \u00fcberhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer H\u00f6he angefallen ist.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Au\u00dferdem ist er zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(8) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erf\u00fcllungshalber und unter Abzug s\u00e4mtlicher Spesen und Geb\u00fchren zu Lasten des Kunden angenommen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(9) Nutzt der Kunde eine Zentralregulierungsgesellschaft, tritt schuldbefreiende Wirkung erst mit Zahlungseingang auf unserem Konto ein.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7\u00a04 Lieferumfang und Lieferzeit: <\/b>(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt den Eingang aller f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen, den Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung, soweit vereinbart die rechtzeitige Materialbereitstellung sowie die vorherige Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen voraus.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders geregelt, sind angegebene Versand- oder Liefertermine nur voraussichtliche Versand- oder Liefertermine, welche sich kurzfristig \u00e4ndern k\u00f6nnen. Solche Versand- oder Liefertermine sind f\u00fcr uns nur dann bindend, wenn diese durch uns ausdr\u00fccklich als bindend best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Sollte ein Kunde insbesondere seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, so sind wir berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise bis zur Zahlung der f\u00e4lligen Betr\u00e4ge oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz des uns insoweit entstehenden Schadens, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen. Weitergehende Anspr\u00fcche oder Rechte bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten H\u00f6he \u00fcberhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs.\u00a0(3) vorliegen, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der durch uns zu liefernden Gegenst\u00e4nde oder Erzeugnisse &#8211; nachfolgend einheitlich Kaufsache genannt &#8211; in dem Zeitpunkt auf den Kunden \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgesch\u00e4ft im Sinn von \u00a7\u00a0286 Abs.\u00a02 Nr.\u00a04 BGB oder von \u00a7\u00a0376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserf\u00fcllung in Fortfall geraten ist.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(7) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(8) Weitere gesetzliche Anspr\u00fcche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7\u00a05 Gefahren\u00fcbergang \u2013 R\u00fccknahme von Verpackungen &#8211; Transportversicherung: <\/b>(1) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung \u201eab Werk\u201c vereinbart.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) F\u00fcr die R\u00fccknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen, mangels solcher gelten die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(3) Sofern der Kunde es w\u00fcnscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7\u00a06 M\u00e4ngelhaftung: <\/b>(1)<b> <\/b>M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7\u00a0377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Ma\u00dfgebend f\u00fcr die vereinbarte Beschaffenheit ist im Zweifel ausschlie\u00dflich unsere verbindliche Produktbeschreibung. Handels\u00fcbliche und zumutbare geringf\u00fcgige Abweichungen in der Farbe oder in den Ma\u00dfen stellen keinen Mangel dar. Hinweise auf technische Normen dienen nur der Leistungsbeschreibung und sind nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Soweit nicht ausdr\u00fccklich abweichend vereinbart, erfolgt die Fertigung der Erzeugnisse mit branchen\u00fcblichen Materialien und nach bekannten Herstellungsverfahren.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(3) Im Fall einer Beratung des Kunden au\u00dferhalb des vertraglichen Leistungsumfangs besteht eine Haftung f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit und die Eignung der Kaufsache nur bei vorherigen ausdr\u00fccklicher Zusicherung.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(4) Soweit ein \u00a0Mangel an den zu liefernden Gegenst\u00e4nden oder Zeugnissen &#8211; nachfolgend einheitlich Kaufsache genannt &#8211; vorliegt, \u00a0sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Kaufsache nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen; die R\u00fccknahme der Ware erfolgt nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">\u00a0(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzanspr\u00fcche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, einschlie\u00dflich von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit unserer Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vors\u00e4tzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. M\u00e4ngel m\u00fcssen binnen 8 Tagen schriftlich ger\u00fcgt werden.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn der Kunde auf die Erf\u00fcllung der entsprechenden Pflicht vertraut hat und auch vertrauen durfte.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(7) Handelt es sich bei den zugrunde liegenden Waren um gebrauchte Sachen, so sind M\u00e4ngelanspr\u00fcche ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(8) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit bleibt unber\u00fchrt; dies gilt auch f\u00fcr die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(9) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(10) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche aus dem Verkauf von Waren betr\u00e4gt 12 Monate, gerechnet ab Gefahren\u00fcbergang.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(11) Die Verj\u00e4hrungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den \u00a7\u00a7\u00a0478, 479 BGB bleibt unber\u00fchrt; sie betr\u00e4gt f\u00fcnf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7\u00a07 Gesamthaftung: <\/b>(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in \u00a7\u00a06 vorgesehen, ist \u2013 ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs \u2013 ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sachsch\u00e4den gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0823 BGB.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Die Begrenzung nach Abs.\u00a0(1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegen\u00fcber ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7\u00a08 R\u00fccksendungen: <\/b>(1) R\u00fccksendungen sind nur nach vorheriger Zustimmung unseres Vertriebsinnendienstes zul\u00e4ssig und sind nach unseren Vorgaben abzuwickeln. Die Kaufsache muss uns unter Angabe von Rechnungs- und Artikelnummer, erhaltener Reklamationsnummer sowie Menge zugehen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) R\u00fccksendungen von nicht verkaufsf\u00e4higen Gegenst\u00e4nden oder Gegenst\u00e4nden, die nicht in einwandfreiem Zustand sind, sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(3) Wir behalten uns das Recht zur Berechnung von Handlingkosten oder R\u00fccksendung retournierter Gegenst\u00e4nde vor.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(4) Bei ungenehmigten oder nicht avisierten R\u00fccksendungen behalten wir uns die Verweigerung der Annahme sowie das Recht zur R\u00fccksendung vor.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7\u00a09 Eigentumsvorbehaltssicherung: <\/b>(1) Wir behalten uns das Eigentum an den durch uns zu liefernden Kaufsachen bis zur Erf\u00fcllung aller uns aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Zahlungsanspr\u00fcche vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zur\u00fcckzunehmen. In der Zur\u00fccknahme der Kaufsache durch uns liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind nach R\u00fccknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, insbesondere die R\u00fccknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsache, ohne vorherigen R\u00fccktritt vom jeweiligen Vertrag geltend zu machen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlssch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(4) Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde f\u00fcr den uns entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(5) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschlie\u00dflich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(7) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschlie\u00dflich USt) zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7 10 Materialbereitstellung durch den Kunden: <\/b>(1) Werden Materialien von dem Kunden bereitgestellt, so sind diese auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 5 % rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit bei uns anzuliefern.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Bei Nichterf\u00fcllung der vorgenannten Voraussetzung verl\u00e4ngert sich unsere Lieferzeit angemessen. Au\u00dfer in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt tr\u00e4gt der Kunde die entstehenden Mehrkosten hieraus, auch f\u00fcr Fertigungsunterbrechungen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7 11 Formen (Werkzeuge): <\/b>(1) Der Preis f\u00fcr Formen, welche auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden, insbesondere f\u00fcr Sonderanfertigungen und\/oder Reklame-Artikel, von uns hergestellt oder anderweitig beschafft werden, enth\u00e4lt auch die Kosten f\u00fcr die einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten f\u00fcr Pr\u00fcf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie f\u00fcr vom Kunden veranlasste \u00c4nderungen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind und bleiben wir Eigent\u00fcmer der f\u00fcr den Kunden durch uns selbst oder einen durch uns beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung nur f\u00fcr Auftr\u00e4ge des Kunden verwendet, solange der Kunde seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung der Form erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile-Lieferung aus der Form.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(3) Sofern ein Vertrag beendet wird, die Formen jedoch noch nicht amortisiert sind, haben wir einen Anspruch auf umgehende Erstattung des restlichen Amortisationsbetrages. Dieser wird dem Kunden durch uns in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(4) Sollkraft ausdr\u00fccklicher dem voranstehenden Abs. (2) entgegenstehender Vereinbarung der Kunde Eigent\u00fcmer der Form werden, geht dieses Eigentum erst nach vollst\u00e4ndiger Zahlung des Kaufpreises f\u00fcr diese Form und aller weiteren aus der Gesch\u00e4ftsverbindung resultierender Forderungen unsererseits gegen den Kunden auf diesen \u00fcber. Die \u00dcbergabe der Formen an den Kunden wird durch die Aufbewahrung f\u00fcr den Kunden ersetzt. Unabh\u00e4ngig von einem gesetzlichen Herausgabeanspruch des Kunden und unabh\u00e4ngig von der Lebensdauer sind wir bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem ausschlie\u00dflichen Besitz berechtigt.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(5) Bei kundeneigenen Formen gem\u00e4\u00df des voranstehenden Abs. (4) und\/oder vom Kunden leihweise zur Verf\u00fcgung gestellten Formen beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung betreffend Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(6) Kosten f\u00fcr die Wartung und Versicherung von Formen tr\u00e4gt der Kunde. Unsere diesbez\u00fcglichen Pflichten, insbesondere Aufbewahrungspflichten, erl\u00f6schen, wenn der Kunde nach Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung die Formen nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekommen ist, steht uns in jedem Fall ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an den Formen zu.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7 12 Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsm\u00e4ngel: <\/b>(1) Erfolgt die Herstellung der durch uns zu liefernden Kaufsache nach Zeichnungen, Modellen, Mustern, unter Verwendung von beigestellten Teilen, oder Designs des Kunden oder sonstigen Spezifikationen, so steht der Kunde daf\u00fcr ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden den Kunden auf uns bekannte Rechte hinweisen, sind jedoch nicht zu eigenen Recherchen verpflichtet. Der Kunde stellt uns von Anspr\u00fcchen Dritter auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich jeglichen uns hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm zustehendes Schutzrecht untersagt, so sind wir \u2013 ohne Pr\u00fcfung der Rechtslage \u2013 berechtigt, die Arbeiten bis zur Kl\u00e4rung der Rechtslage durch den Kunden und den Dritten einzustellen. Sollte uns durch diese Verz\u00f6gerung die Weiterf\u00fchrung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so sind wir zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Im Fall der Herstellung nach Abs. 1 Satz 1 ist der Kunde f\u00fcr die Einhaltung von Verpackungs-, Hinweis- und Produktkennzeichnungspflichten verantwortlich, die aus seinen Zeichnungen, Modellen, Mustern, beigestellten Teilen oder Designs sowie sonstigen Spezifikationen folgen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Die Eigentums-, Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte, insb. alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von uns oder von Dritten in unserem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entw\u00fcrfen und Zeichnungen stehen nicht dem Kunden, sondern uns zu. Auf Verlangen hat der Kunde die Unterlagen, Dokumente, Formen, Muster oder Modelle einschlie\u00dflich aller etwaigen gefertigten Vervielf\u00e4ltigungen unverz\u00fcglich an uns herauszugeben.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(3) Im Falle von sonstigen Rechtsm\u00e4ngeln gilt \u00a7 6 entsprechend.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7\u00a013 Gerichtsstand \u2013 Erf\u00fcllungsort: <\/b>(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Gesch\u00e4ftssitz \u2013 oder Wohnsitzgericht zu verklagen.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\">(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"KeinAbsatzformat\">(3) Sofern sich aus einer Auftragsbest\u00e4tigung oder diesen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nichts Anderes ergibt, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort.<\/p>\n<p class=\"EinfacherAbsatz\"><b>\u00a7\u00a014 Streitbeilegungsverfahren: <\/b>\u00a0Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &#8211; Einkaufs-AGB f\u00fcr LYRA-Lieferanten Allgemeine Einkaufsbedingungen &#8211; Stand 01.01.2018 \u00a7 1 Allgemeines \u2013 Geltungsbereich: (1) Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten &hellip; <a href=\"https:\/\/www.fila.it\/de\/de\/agb\/\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fila.it\/de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27411"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fila.it\/de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fila.it\/de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fila.it\/de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fila.it\/de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=27411"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.fila.it\/de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27411\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":30201,"href":"https:\/\/www.fila.it\/de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/27411\/revisions\/30201"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fila.it\/de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=27411"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}